Die DSGVO fordert in zwei Fällen zwingend die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung: Wenn neuartige Technologien eingesetzt werden und wenn eine Datenverarbeitung zu einem hohen Risiko für die Betroffenen führen kann.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter konkretisiert. Dennoch besteht oft Unsicherheit, in welchen Fällen eine DSFA wirklich erforderlich ist. Diese Prüfung ist für Unternehmen der erste Schritt, um einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu begegnen. Secur-Data hat ein Verfahren entwickelt, mit dem auf einfache Weise geprüft werden kann, ob die Durchführung einer DSFA erforderlich ist. Die Ergebnisse können unmittelbar in Ihre DSGVO-Dokumentation eingepflegt werden und sind ein wichtiger Baustein bei der Erfüllung Ihrer Rechenschaftspflicht.
Die Durchführung einer DSFA bindet beträchtliche Ressourcen im Unternehmen und kann ohne entsprechende Vorkenntnisse erheblichen Aufwand verursachen. Unsere umfangreiche Erfahrung aus den Bereichen Datenschutzrecht, Informationssicherheit sowie Risikomanagement ermöglicht uns, diese Untersuchung rasch, effizient und ressourcenschonend durchzuführen. Damit stellen wir sicher, dass Sie ein einwandfreies und rechtssicheres Ergebnis erhalten und Ihr interner Aufwand drastisch reduziert wird.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn im Zuge der Datenschutz-Folgenabschätzung ein Konsultationsverfahren mit der Aufsichtsbehörde erforderlich werden sollte. Dabei helfen Ihnen unsere langjährige Kenntnis des österreichischen Datenschutzrechts und unser guter Kontakt zur Datenschutzbehörde.