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Rückblick: Privacy Ring Wien 2025

Am Donnerstag, den 18. September 2025, fand im Hörsaal 1 der Universität Wien der Privacy Ring 2025 statt. Unter dem Motto „Transparenz im Spannungsfeld des Datenschutzes“ wurden aktuelle Herausforderungen rund um Datenschutz und Privatsphäre in einer Welt, vorangetrieben durch technologische Innovation, diskutiert.

Renommierte Sprecherinnen und Sprecher aus dem DACH-Raum gaben spannende Einblicke in wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven. Im Anschluss bot eine lebhafte Podiumsdiskussion Gelegenheit zum vertieften Austausch, bevor die Teilnehmenden den Nachmittag bei einem informellen Get-Together ausklingen ließen.

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Nach dieser erfolgreichen Veranstaltung geht es weiter: Der 15. Privacy Ring findet am 12.02.2026 in Liechtenstein statt! Weitere Details folgen in Kürze.

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Rückblick: Privacy Symposium Venedig 2025

Vom 12. bis 16. Mai 2025 fand in Venedig das Privacy Symposium 2025 statt, das sich als bedeutende Plattform für den internationalen Austausch über Datenschutz, Datenregulierung und innovative Technologien etablierte. 

Ein besonderes Highlight war die Podiumsdiskussion zum Thema „The Role of DPOs in AI Governance“, bei der Judith Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data als Panelistin ihre Expertise einbrachte. Die Diskussion beleuchtete die wachsende Bedeutung von Datenschutzbeauftragten (DPOs) in der Steuerung und Überwachung von Künstlicher Intelligenz. Dabei wurden insbesondere die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten von DPOs im Kontext von KI-Systemen thematisiert, einschließlich ethischer Überlegungen, Transparenzanforderungen und der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

Insgesamt unterstrich das Privacy Symposium 2025 die zentrale Rolle des Datenschutzes in einer zunehmend digitalisierten Welt und förderte den Dialog zwischen Behörden, Fachleuten und Forschenden. Die Veranstaltung trug maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutzthemen zu schärfen und gemeinsame Strategien für zukünftige Herausforderungen zu entwickeln.

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Rückblick auf „KI MADE IN AUSTRIA – Chancen, Herausforderungen & Zukunftsperspektiven“

Gestern war es so weit: Gemeinsam mit OCG und goodguys GmbH haben wir einen spannenden Blick in die Zukunft der Künstlichen Intelligenz geworfen – und das mit einem klaren Fokus auf Innovation, Verantwortung und österreichische Perspektiven.

Nach einer herzlichen Begrüßung durch OCG-Präsident Wilfried Seyruck wurde gleich zu Beginn klar: Die Dynamik rund um KI ist nicht nur ein technisches Thema, sondern auch ein regulatorisches. Judith Leschanz (Secur-Data) lieferte einen pointierten Einblick in den AI-Act und seine datenschutzrechtlichen Schnittstellen – praxisnah, verständlich und mit klarem Blick auf die Auswirkungen für heimische Unternehmen.

Im Anschluss präsentierte Josef Füricht (goodguys) eindrucksvoll, wie KI-Lösungen „Made in Austria“ bereits heute verschiedenste Branchen DSGVO-konform transformieren. Ein echtes Highlight für alle, die KI wirklich nutzen wollen!

Abgerundet wurde das Fachprogramm durch Martin Kandlhofer (OCG), der mit dem ICDL KI-Modul eine niederschwellige und praxisorientierte Einstiegsmöglichkeit in das Thema Künstliche Intelligenz vorstellte – ideal für alle, die ihre digitale Kompetenz gezielt ausbauen möchten.

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KI MADE IN AUSTRIA – Chancen, Herausforderungen & Zukunftsperspektiven

Künstliche Intelligenz verändert Wirtschaft und Gesellschaft. Doch welche Chancen ergeben sich für Unternehmen in Österreich, und welche Herausforderungen müssen bewältigt werden? Das Event KI Made in Austria bietet eine exklusive Gelegenheit, sich über bahnbrechende KI-Technologien und die neuesten regulatorischen Anforderungen zu informieren! Gemeinsam mit Secur-Data und dem österreichischen KI-Anbieter goodguys GmbH beleuchtet die OCG:

  • AI-Act im Fokus – Expert*innen erklären die neuesten regulatorischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf österreichische Unternehmen.
  • Revolutionäre KI in der Praxis – Der österreichische KI-Pionier präsentiert eine wegweisende Innovation und zeigt, wie sie DSGVO-konform Branchen transformiert.

Neben spannenden Fachvorträgen und Diskussionen bietet die Veranstaltung Networking-Möglichkeiten mit Branchenführern. KI Made in Austria richtet sich an Unternehmen, Start-ups und Entscheidungsträger*innen, die die Zukunft aktiv mitgestalten wollen.

Datum: 7. Mai 2025
Zeit: ab 16 Uhr
Ort: OCG, Wollzeile 1, 1010 Wien

Hier geht’s zur Anmeldung!

Programm:

  • Ab 15:30 Uhr Registrierung
  • 16:00 Uhr Begrüßung, OCG Präsident Wilfried Seyruck
  • 16:10 Uhr Vortrag AI-Act und Schnittstellen zum Datenschutz, Judith Leschanz, Secur-Data
  • 16:40 Uhr Vortrag KI-Lösungen in AnwendungJosef Füricht, goodguys
  • 17:10 Uhr Vortrag Ihr Einstieg in die Künstliche Intelligenz – Das OCG/ICDL KI Modul, Martin Kandlhofer, OCG
  • 17:40 Uhr Get-together mit Brötchen und Wein

Vortragende:

  • Mag. Judith Leschanz ist studierte Juristin und seit mehr als 20 Jahren im Bereich Datenschutz tätig. Sie hatte mehrere Managementpositionen im In- und Ausland der A1 inne und ist aktuell Datenschutzbeauftragte der A1 und Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungs-Ges.m.b.H., Vizepräsidentin des EFDPO (European expert network of data protection officers) sowie Vorstandsvorsitzende des Vereins der österreichischen betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragen.
  • Dr. Josef Füricht ist einer der Gründer der goodguys gmbh, einem Unternehmen, das mit modernster generativer KI die digitale Zukunft gestaltet. Als Partner und Impulsgeber verantwortet er Vertrieb, Business Development und Projektabwicklung – und sorgt dabei für höchste Effizienz, Qualität und Effektivität in der Nutzung der GenAI-Produkte. Bei goodguys stehen zukunftsweisende SaaS-Lösungen wie der AI-Concierge, eine generische Agentic-Pipeline und ein Email basierter Antwort-Service im Fokus, die mit Hilfe von Technologien wie OpenAI wie auch anderen Playern (Online und OnPremises) am Markt realisiert werden. Josef Füricht verbindet technologischen Fortschritt mit strenger Einhaltung von Datenschutz- und AI-Act-relevanten Vorgaben, um nachhaltige Lösungen für den digitalen Wandel zu schaffen. So ebnet er und die goodguys den Weg in eine spannende, digitalisierte Zukunft.
  • DI Dr. Martin Kandlhofer arbeitet im Bereich Forschung, Innovation und internationale Projekte bei der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG). Er beschäftigt sich mit der Umsetzung und Evaluierung von Lehrkonzepten speziell im Bereich Robotik und Künstliche Intelligenz. Neben seiner Forschungs-, Review-, Editor und Publikationstätigkeit im Rahmen von verschiedenen internationalen und nationalen Projekten zum Thema Educational Robotics und Education in Artificial Intelligence (u.a. als Senior Researcher und Projektkoordinator im EU Projekt ‚EDLRIS – European Driving License for Robots and Intelligent Systems‘) absolvierte er Forschungsaufenthalte in Irland und den USA.
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Rückblick: Datenschutz-Praxisseminar 2025

Rückblick zum Datenschutz-Praxisseminar 2025

Das kürzlich abgehaltene Datenschutz-Praxisseminar der Secur-Data bot Fach- und Führungskräften eine umfassende Schulung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Datenschutzbeauftragte, IT-Manager, Compliance-Beauftragte, Juristen und Unternehmensberater.

Seminarinhalte und Schwerpunkte

Das Seminar gliederte sich in zwei thematische Blöcke. Der erste Tag konzentrierte sich auf die rechtlichen Entwicklungen der DSGVO sowie bewährte Best Practices. Die Teilnehmenden erhielten eine detaillierte Einführung in die gesetzlichen Anforderungen und wurden über die neuesten nationalen und europäischen Entwicklungen informiert. Besonders die jüngsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmen wurden intensiv diskutiert, um ein solides Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Am zweiten Tag lag der Fokus auf der praktischen Anwendbarkeit der Datenschutzregelungen im Unternehmensalltag. Neben Themen wie Informationssicherheit und technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) wurde auch das Verfahren vor der Datenschutzbehörde besprochen. Ein besonderes Highlight war die Auseinandersetzung mit der Schnittstelle zwischen DSGVO und Künstlicher Intelligenz (KI), die immer mehr an Bedeutung gewinnt. 

Die Teilnehmenden konnten praxisnahes Wissen zur effektiven Umsetzung der DSGVO und zur Stärkung der Datensicherheit erwerben.

Fazit und Zitat der Geschäftsführerin

Das Seminar bot den Teilnehmern nicht nur wertvolle Einblicke in aktuelle Datenschutzregelungen, sondern auch praxisnahe Lösungsansätze für den Arbeitsalltag. Frau Mag. Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data, betonte die Relevanz solcher Seminare: „Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Unser Seminar hilft Unternehmen, sich auf die dynamischen Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten und innovative Lösungen zu entwickeln.“

Mit praxisnahen Fallbeispielen und interaktiven Diskussionen war das Datenschutz-Praxisseminar ein voller Erfolg und unterstrich die Bedeutung einer fundierten Datenschutzstrategie für Unternehmen aller Branchen.

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Rückblick: 13. Privacy Ring in Luzern – Datenschutz @AI

Am 13. März fand in Luzern der 13. Privacy Ring zum hochaktuellen Thema Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI) statt. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen beleuchteten in spannenden Vorträgen die Herausforderungen und Chancen, die KI für den Datenschutz mit sich bringt.

Von den Auswirkungen auf KMU über das Zusammenspiel von DSGVO und AI Act, das noch viele offene Fragen in der praktischen Umsetzung aufwirft, bis hin zu einer wertebasierten Datenkultur Schweizer Prägung wurden zentrale Aspekte diskutiert. Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch erste Praxiserfahrungen aus dem Einsatz von KI in der Versicherungsbranche zur Schadenerfassung oder Prozessautomatisierung geteilt und mit dem Publikum diskutiert.

Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion mit den Vortragenden, einem österreichischen KI-Anbieter und einer Rechtsanwältin – ein wertvoller Austausch über die Zukunft von KI und Datenschutz.


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Nach dieser erfolgreichen Veranstaltung geht es weiter: Der 14. Privacy Ring findet am 18.09.2025 in Wien statt! Weitere Details folgen in Kürze.

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IFG Compliance-Paket

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde am 31. Jänner 2024 im Nationalrat beschlossen und tritt am 1. September 2025 in Kraft. Es markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz in Österreich und löst das bisher geltende Amtsgeheimnis weitgehend ab. Es wird ein moderner rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Informationen geschaffen und das Vertrauen in staatliche Institutionen durch eine offene und transparente Verwaltung verstärkt.

Unser IFG Compliance-Paket unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass Ihre Organisation optimal vorbereitet ist. Unsere Expertise vereint rechtliches Know-how, strategische Beratung und praxisnahe Lösungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prozesse & Workflows: Analyse interner Anlaufstellen, Definition klarer Zuständigkeiten und Entwicklung effizienter Abläufe für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz
  • Schulung & Richtlinien: Erstellung praxisnaher Schulungsunterlagen und Checklisten zur schnellen Antragsprüfung
  • Antragsbearbeitung: Beratung zu Antwortstrategien und Bereitstellung von Musterdokumenten für unterschiedliche Szenarien
  • Dokumentation & Compliance: Entwicklung klarer Vorgaben zur Erfassung und Kategorisierung von Informationen
  • Strategische Beratung: Unterstützung bei der Begründung von Ausnahmen und der Interessenabwägung

Ihre Vorteile:

Sicherheit: Minimierung von Verfahrensrisiken durch klare Prozesse und strukturierte Dokumentation

Effizienz: Optimierte Workflows für die schnelle und einheitliche Bearbeitung von IFG-Anfragen

Mitarbeiterschulung: Sensibilisierung und Qualifizierung Ihres Teams für den professionellen Umgang mit Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

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DSB veröffent­licht Leit­faden zum Infor­mations­frei­heits­gesetz

Am 13. Jänner 2025 legte die Datenschutzbehörde den Entwurf eines Leitfadens zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Das IFG räumt der Datenschutzbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes ein, indem sie „Leitfäden und Angebote zur Fortbildung in datenschutzrechtlichen Belangen der Vollziehung der Informationsfreiheit“ bereitstellt.

Das IFG tritt am 1. September 2025 in Kraft. Es soll für Transparenz im öffentlichen Bereich sorgen und den Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse erleichtern. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung größerer Transparenz und Bürgerbeteiligung in Österreich. Es bringt aber auch neue Herausforderungen für die Adressaten, insbesondere im Hinblick auf Informations­manage­ment, Sicherheit und Datenschutz.

Das IFG normiert eine Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung, der u.a. Legislative, Verwaltungsbehörden und Gerichte unterliegen. Private Stellen wie Stiftungen, Fonds und Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie müssen jedoch Zugang zu Informationen gewähren, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, bei denen der Zugang zu Informationen verweigert werden kann. Besonders für private Stellen ist es unbedingt notwendig, diese Fragen im Vorfeld zu klären und Unsicherheiten auszuräumen. Antragsteller können sich zur Berufung an das zuständige Bundes- oder Landesverwaltungsgericht wenden, wenn sie mit der Beantwortung nicht einverstanden sind. Für die Verweigerung einer Information muss die betroffene Stelle daher eine stichhaltige und nachvoll­zieh­bare Begründung liefern. Ein klar definierter interner Arbeitsablauf ist besonders wichtig, da zur Bearbeitung nur vier Wochen zur Verfügung stehen.

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Neues Jahr – neues Gesetz: Digital Operational Resilience Act (DORA)

Am 16. Jänner 2023 ist die VO (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors („Digital Operational Resilience Act“; DORA) in Kraft getreten. Sie ist von den betroffenen Unternehmen ab 17. Jänner 2025 verpflichtend anzuwenden. Mit DORA sollen bestehende regulatorische Lücken für den gesamten europäischen Finanzsektor geschlos­sen und die Betriebsstabilität im Finanzsektor gestärkt werden.

Aufgrund der in DORA enthaltenen Ermächtigung für die Europäische Kommission wurden noch folgende Rechtsakte erlassen:

  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1502 DER KOMMISSION vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der VO (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als für Finanzunternehmen kritisch
  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1505 DER KOMMISSION vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der VO (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Höhe der von der federführenden Überwachungsbehörde bei kritischen IKT-Drittdienstleistern zu erhebenden Überwachungsgebühren und der Art und Weise der Entrichtung dieser Gebühren

Zum Wirksamwerden der DORA-VO wurde vom österreichischen Gesetzgeber am 18. April 2024 ein Vollzugsgesetz (DORA-Vollzugsgesetz, DORA-VG) veröffentlicht, das im Finanzausschuss am 27. Juni 2024 die Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos erhielt und am 3. Juli 2024 im NR beschlossen wurde. Das Gesetz soll insb. den Anwendungsbereich der DORA-VO in Bezug auf die nationalen Institute klarstellen. In Österreich ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) für den Vollzug von DORA zuständig.

Durch die von den Unternehmen aufgrund der in DORA normierten Bestimmungen umzusetzenden Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • IKT-Risikomanagement (Kapitel II, Art. 5 bis 16)
  • Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle (Kapitel III, Art. 17 bis 23)
  • Testen der digitalen operationellen Resilienz einschließlich Threat-led Penetration Testing (TLPT) (Kapitel IV, Art. 24 bis 27)
  • Management des IKT-Drittparteienrisikos (Kapitel V, Abschnitt I, Art. 28 bis 30)
  • Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister (Kapitel V, Abschnitt II, Art. 31 bis 44)
  • Vereinbarungen über den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen (Kapitel VI, Art. 45)

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum die EU zwei Rechtsvorschriften für Cybersicherheit, nämlich die NIS-2-RL und die DORA-VO erlassen hat, die auf den ersten Blick ähnlich anmuten. Bei näherer Betrachtung dieser beiden Rechtsvorschriften zeigen sich jedoch einige wesentliche Unterschiede. Während NIS-2 als RL in nationales Recht umgesetzt werden muss, handelt es sich bei DORA um eine VO, die zeitgleich in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt und unverändert in ihrer Gesamtheit durchgesetzt werden muss. Während die NIS-2-RL veröffentlicht wurde, um das allgemeine Niveau der Cybersicherheit in der EU zu vereinheitlichen (was durch NIS-1 nicht gelungen ist), soll die Umsetzung der Anforderungen der DORA-VO den europäischen Finanzsektor in die Lage versetzen, Cyberangriffen standzuhalten und betriebsfähig zu bleiben. Der Fokus von DORA liegt daher auf der Verfügbarkeit und Integrität von Finanzdienstleistungen.

Auch in Bezug auf den Umsetzungszeitpunkt sowie in der Behördenzuständigkeit ergeben sich Unterschiede. Während die Bußgelder in der NIS-2-RL festgelegt sind, wird die Festle­gung und Bewertung der Sanktionen in DORA den Mitgliedstaaten überlassen.

DORA legt besonderen Wert auf die Sicherheit der Lieferkette und geht über die Anforderungen der NIS-2-RL weit hinaus. So müssen Finanzunternehmen die Risiken über die gesamte Lieferkette identifizieren und in entsprechenden Verzeichnissen dokumentieren. Verträge mit IKT-Dienstleistungs­unter­nehmen dürfen nur mit Anbietern abgeschlossen werden, die über hohe und aktuelle Informationssicherheitsstandards verfügen.

DORA gilt – mit wenigen Ausnahmen – grundsätzlich für alle regulierten Finanzunterneh­men in der EU und insbesondere auch für IKT-Dienstleister, die von diesen Unternehmen eingesetzt werden. Als lex specialis geht DORA der NIS-2-RL vor. Nichtsdestotrotz kann es zu Mehrfachregulierungen kommen, und zwar für Unternehmen im IT- und TK-Sektor, die sowohl als NIS-2-Einrichtungen als auch als kritische IKT-Dienstleister nach DORA gelten. Im Einzelnen sind gem. § 2 DORA-VG insbesondere folgende Unter­nehmen des Finanzsektors betroffen: Kredit­institute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Emit­ten­ten von vermögenswertreferenzierten Token, Handelsplätze, Datenbereitstellungs­dienste, Ver­waltungsgesellschaften, Unterneh­men gem § 1 Z 1 VAG sowie Pensionskassen. Somit fallen so gut wie alle beaufsichtigten Unternehmen des europäischen Finanzsektors unter die Bestimmungen von DORA. Darüber hinaus sind auch kritische IKT-Dienstleister, die für Finanzunternehmen tätig sind, von DORA betroffen, wobei die Einstufung als „kritisch“ vom Finanzunternehmen erfolgt.

Die Anforderungen, die DORA an Finanzunternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU festlegt, werden in technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, „RTS“) und Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, „ITS“) konkreti­siert. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA) haben im März und Juli 2024 die zwei finalen Pakete von RTS und ITS der Europäischen Kommission vorgelegt. Bisher wurden aber noch nicht alle dieser Standards von der Kommission angenommen.


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