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DSB beurteilt Facebook Tracking-Dienste als nicht datenschutzkonform

Wien, 22.03.2023   In einer kürzlich von noyb veröffentlichten Entscheidung behandelt die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine Beschwerde gegen den Einsatz der Facebook Business Tools auf der Website eines österreichischen Medienunternehmens. Die DSB beurteilte diesen als mit der DSGVO unvereinbar, da von Facebook Login und Facebook Pixel personenbezogene Daten an die Facebook-Mutter Meta in die USA transferiert werden. Damit habe das Medienunternehmen gegen Art. 44 DSGVO verstoßen. Der Bescheid ist noch nicht rechtkräftig.

Die Beschwerde betraf einen Fall aus August 2020. Facebook berief sich zu diesem Zeitpunkt auf den Privacy Shield, der infolge von Schrems II bereits außer Kraft war. Die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln (SCC), auf die sich Meta seitdem beruft, wurde von der Behörde nicht geprüft. Sie ist aber angesichts der Schwierigkeiten, das erforderliche Transfer Impact Assessment (TIA) zu erstellen, äußerst fragwürdig, u.a. da sich die DSB in ihrer Beweiswürdigung auf den Meta-Transparenzbericht bezog und befand, „dass die US-Geheimbehörden regelmäßig […] Anfragen stellen.“

Für Datenschutzinsider ein Déjà-vu: Schon Anfang 2022 hatte die DSB den Einsatz von Google Analytics als nicht rechtskonform beurteilt. Nun sind auch die Tracking Tools von Facebook betroffen. Der Einsatz von US-Anbietern bleibt riskant.