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Mitteilung der Datenschutzbehörde

Die österreichische Datenschutzbehörde veröffentlicht eine Mitteilung zum besonderen Auskunftsanspruch im Rahmen von „Bonitätsscoring“ und zur Sensibilisierung von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern nach Art. 57 Abs. 1 lit. d DSGVO.