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DPO Open Talks

Wie beeinflussen die neuen EU Digital Acts die Rolle des Data Privacy Officers (DPOs)?

Lissabon, 27.04.2023   Thematisierte schon das internationale Data Symposium in Venedig die wachsenden Aufgaben für Datenschutzbeauftragte im Lichte der neuen EU Digital Acts, so widmete sich auch die heutige Ausgabe der DPO Open Talks den neuen EU-Regulativen und ihren Auswirkungen auf die verschiedenen datenschutzrechtlichen Rolleninhaber.

Bei der von Moderatorin Judith Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungs-Gesellschaft m.b.H. und Vorstandsvorsitzende des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter, geleiteten Veranstaltung diskutierten Christoph Bausewein von der German Association for Data Protection and Data Security (BvD), František Nonnemann vom Tschechischen Datenschutzverband sowie sein griechischer Kollege Spiros Tassis über die Möglichkeiten und Wege, die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten an die neuen europarechtlichen Regulierungen anzupassen. Ziel war es, einen Überblick über unterschiedliche datenschutzrechtliche Positionierungen einzelner EU-Mitgliedstaaten zu geben.

Die Veranstaltungsreihe wird organisiert von der European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) gemeinsam mit der portugiesischen Vereinigung der Datenschutzbeauftragten (APDPO).

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Privacy Symposium Venedig

Hochkarätiges Datenschutztreffen in Venedig

Mit am Panel: Secur-Data-Geschäftsführerin Judith Leschanz


Venedig, 24.04.2023   Bei der gemeinsam vom Europarat, der Ca’ Foscari Unversity of Venice und der italienischen Aufsichtsbehörde Garante per la protezione dei dati personali (GPDP) in diesem Frühjahr zum zweiten Mal in Venedig veranstalteten internationalen Datenschutz­konferenz war auch Österreich prominent vertreten: Judith Leschanz, Geschäftsführerin von Secur-Data und Vorstandsvorsitzende des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter, referierte über neue Herausforderungen für Data Privacy Officers (DPOs).

„Datenschutzkonforme Kommunikation wird rechtlich und technisch anspruchsvoller, insbesondere infolge neuer EU-Datenschutz-Acts und digitaler disruptiver Technologien“, verweist Leschanz auf die zunehmende Komplexität des rechtlichen Regelwerks. „Insbesondere die Rolle und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden dadurch erweitert und aufgewertet“, so die engagierte Managerin weiter.


Die fünftägige hochkarätige Konferenz hatte über 200 Expert*innen aus allen Bereichen des Datenschutzes zum fachlichen Dialog und Wissensaustausch in der Lagunenstadt geladen. „Auch für uns war die Konferenz ein wichtiger Input, um unser Leistungsspektrum an die neuen Regulative anzupassen“, so Leschanz abschließend.

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Tesla-Mitarbeiter teilen private Aufnahmen von Kunden

San Francisco, 06.04.2023   Ein möglicher Skandal erschüttert das Vertrauen in den US-Elektroautohersteller Tesla. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, sollen Mitarbeiter zwischen 2019 und 2022 Bilder und Videos, die von den eingebauten Kameras ihrer Kunden aufgenommen wurden, über ein internes Messaging-System untereinander geteilt haben. Darunter waren nicht nur intime Einblicke in das Privatleben der Kunden, sondern auch tragische Unfälle wurden zur Belustigung in „Memes“ verwandelt.
So berichten neun Ex-Mitarbeiter, dass Kunden nackt in deren Garage gefilmt wurden. Auch die Familienmitglieder der Tesla-Besitzer waren zu sehen. Ein Video zeigte, wie ein Tesla-Fahrer mit hoher Geschwindigkeit durch ein Wohngebiet raste und dabei ein Kind auf dessen Fahrrad traf.

Zweck der Verarbeitung war das Training des KI-Systems von Tesla, um die verschiedenen Verkehrsteilnehmer, Straßen und Verkehrsschilder automatisch zu erkennen und so Funktionen wie den Autopiloten zu ermöglichen. Hunderte Mitarbeiter erhalten diese Aufnahmen mit dem Auftrag, sie einer bestimmten Kategorie zuzuordnen. Tesla-Fahrer werden über diesen Vorgang informiert und müssen ihre Einwilligung erteilen. Diese umfasst aber eben nur den Zweck des KI-Trainings und nicht die Verbreitung zu anderen Zwecken.

Im Februar hatte bereits die niederländische Datenschutzbehörde Ermittlungen wegen Teslas „Sentry Mode“ aufgenommen. Dieser ermöglicht die Aufnahme von Bildmaterial, wenn verdächtige Aktivitäten um das geparkte Fahrzeug registriert werden. Nun hat Tesla reagiert und sämtliche Änderungen vorgenommen, sodass die Datenschutzbehörde von weiteren Strafverfahren absieht.

In einer Stellungnahme an Reuters konnte Tesla die datenschutzrechtlichen Bedenken nicht ausräumen. Es gibt keine Sicherheitsvorkehrungen, die eine unbefugte Weitergabe privater Daten durch Konzernmitarbeiter verhindern könnten.

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Datenschutz-Praxisseminar: Intensives Update zum Datenschutz

Wien, 31.03.2023   Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sowie eine ganze Reihe neuer EU-Acts standen bei der jüngsten Ausgabe der bewährten Praxis-Updates zum Datenschutz im Zentrum der Diskussion.

Das zweitägige Datenschutz-Follow-Up vom Beratungsunternehmen rund um Geschäftsführerin und Datenschutz-Managerin Judith Leschanz und „Branchendoyen“ Professor Hans-Jürgen Pollirer wurde wieder im bewährten Setting des Vienna Hilton Plaza veranstaltet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich zufrieden mit dem Praxisbezug und jahrzehntelangen Branchenwissen der Vortragenden. Besonderes Highlight: Eine Analyse jüngster Entscheidungen, präsentiert von einem Gastreferenten der Österreichischen Datenschutzbehörde.

Das zweitägige Datenschutz-Follow-Up vom Beratungsunternehmen rund um Geschäftsführerin und Datenschutz-Managerin Judith Leschanz und „Branchendoyen“ Professor Hans-Jürgen Pollirer wurde wieder im bewährten Setting des Vienna Hilton Plaza veranstaltet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Branchen wie Finanzwesen, Automotive, Gesundheitsmanagement und öffentlicher Verwaltung zeigten sich zufrieden mit dem Praxisbezug und jahrzehntelangen Branchenwissen der Vortragenden. Besonderes Highlight: Eine Analyse jüngster Entscheidungen, präsentiert von einem Gastreferenten der Österreichischen Datenschutzbehörde.

„2023 bringt einiges an datenschutzrechtlicher Arbeit für heimische Führungskräfte. Als Symbiose von Praxis und Wissenschaft in Datenschutz und Informationssicherheit unterstützt Secur-Data heimische Führungskräfte aus allen Branchen bei der Implementierung komplexer nationaler und europarechtlicher Regelwerke“, so die engagierte Managerin. „Unser Beratungs-USP ist neben jahrzehntelanger Branchenexpertise die Verbindung von Recht und IT in unserem gesamten Portfolio“, so Leschanz weiter. Die Seminarteilnehmer freute das, gilt es doch, aktuelle Gesetze wie das HinweisgeberInnenschutzgesetz und eine ganze Reihe neuer EU-Acts zeitnah und datenschutzrechtskonform umzusetzen.

Das nächste Seminar kommt im Herbst 2023 – mit einer ersten Evaluierung der neuen Regelungen.

Fotos vom vergangenen Seminar

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Italienische Datenschutzbehörde untersagt ChatGPT-Verarbeitung

Rom, 31.03.2023   Die italienische Datenschutzbehörde GPDP (Garante per la Protezione dei Dati Personali, “Garante della privacy”) hat am 31. März den KI-Dienst ChatGPT mit sofortiger Wirkung im gesamten Land sperren lassen und ein Verfahren wegen Datenschutzverstößen gegen den US-Betreiber OpenAI eingeleitet. Grund dafür ist der Verdacht auf die nicht rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und der fehlende Jugendschutz der KI-Plattform.

Der Chatbot genießt seit seiner Veröffentlichung im November 2022 vor allem bei Jugendlichen große Popularität. Die Website verzeichnete im Januar 2023 durchschnittlich 13 Millionen Besucher pro Tag. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden (auch komplexe) Fragen beantwortet und Texte anhand weniger Stichworte erstellt.

„Es fehlt die Rechtsgrundlage für eine massenhafte Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, um die dem Betrieb der Plattform zugrunde liegenden Algorithmen zu trainieren“, gab die italienische Datenschutzbehörde in einer Aussendung bekannt. Außerdem wurde das Fehlen eines Altersfilters, um Minderjährige vor verstörenden Inhalten zu schützen, beanstandet.

Das Unternehmen hat nun 20 Tage Zeit um den Behörden geeignete Datenschutzmaßnahmen zu präsentieren. Andernfalls droht eine Geldstrafe bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes.

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DSB beurteilt Facebook Tracking-Dienste als nicht datenschutzkonform

Wien, 22.03.2023   In einer kürzlich von noyb veröffentlichten Entscheidung behandelt die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine Beschwerde gegen den Einsatz der Facebook Business Tools auf der Website eines österreichischen Medienunternehmens. Die DSB beurteilte diesen als mit der DSGVO unvereinbar, da von Facebook Login und Facebook Pixel personenbezogene Daten an die Facebook-Mutter Meta in die USA transferiert werden. Damit habe das Medienunternehmen gegen Art. 44 DSGVO verstoßen. Der Bescheid ist noch nicht rechtkräftig.

Die Beschwerde betraf einen Fall aus August 2020. Facebook berief sich zu diesem Zeitpunkt auf den Privacy Shield, der infolge von Schrems II bereits außer Kraft war. Die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln (SCC), auf die sich Meta seitdem beruft, wurde von der Behörde nicht geprüft. Sie ist aber angesichts der Schwierigkeiten, das erforderliche Transfer Impact Assessment (TIA) zu erstellen, äußerst fragwürdig, u.a. da sich die DSB in ihrer Beweiswürdigung auf den Meta-Transparenzbericht bezog und befand, „dass die US-Geheimbehörden regelmäßig […] Anfragen stellen.“

Für Datenschutzinsider ein Déjà-vu: Schon Anfang 2022 hatte die DSB den Einsatz von Google Analytics als nicht rechtskonform beurteilt. Nun sind auch die Tracking Tools von Facebook betroffen. Der Einsatz von US-Anbietern bleibt riskant.

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Europäisches Parlament stimmt für Datengesetz

Strasbourg, 14.03.2023   Mit 500 zu 23 Stimmen – bei 110 Enthaltungen – wurde gestern der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Datengesetz (Data Act) angenommen.
Das Datengesetz regelt den Umgang mit nicht-personalisierten Daten und soll neue Dienste ermöglichen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für die Entwicklung von Algorithmen verwendet werden. Der Data Act sollte auch Verbraucher*innen besser schützen, etwa durch den erleichterten Zugang zu Daten, die durch die Verwendung vernetzter Produkte wie intelligenter Hausgeräte, moderner Autos und/oder damit verbundener Dienste im IoT erzeugt werden.
Der am Dienstag im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist Ausgangsposition des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten.

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Audits

Alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben gemäß Art. 24 und 32 DSGVO die Pflicht, für die Sicherheit dieser Daten zu sorgen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt in erster Linie vom Schutzbedarf der verarbeiteten Daten ab.
Sie als Verantwortlicher müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Dienstleister – ob Cloud-Anbieter, Hosting-Partner oder andere – ausreichende technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) umgesetzt haben.

Warum wir?

Wir wissen, dass Datenschutz komplex sein kann. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Strategie bis zur Umsetzung. Unsere Expertise macht es einfach, DSGVO-konform zu handeln und Risiken effektiv zu minimieren. Gleichzeitig schaffen Sie Vertrauen bei Kunden und Partnern.

Ihre Vorteile:

Erfüllung der Rechenschaftspflicht

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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Sicherheitsanforderungen präzise definieren: Wir analysieren den Schutzbedarf Ihrer Daten und erarbeiten klare Vorgaben für Ihre Auftragsverarbeiter
  • Prüfung von Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO: Sowohl vor als auch nach Abschluss
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