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5 Jahre DSGVO – Die Evaluierung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit ihrer Geltung im Mai 2018 das zen­trale Element des europäischen Datenschutzrechts. Anlässlich ihrer zweiten Evaluie­rung 2024 werden zahlreiche Diskussionen zur Effektivität und den Auswirkungen dieser Verordnung geführt. Einige dieser Punkte möchten wir für Sie hier festhalten.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat sich als unerlässlich für Unternehmen erwiesen. Die damit verbundene Querschnittskompe­tenz wird vor allem von KMU geschätzt, da er in vielen Bereichen teure Fachberater ersetzen kann. Er be­rät den Verantwortlichen bei der gesetzeskonformen Planung und Durchführung im ge­sam­ten Lebenszyklus der Verarbei­tung personenbezogener Daten und prüft die Effektivität der getroffenen Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch interne Audits.

Die DSGVO schreibt Verantwortlichen, insbesondere in den Art. 5, 24 und 32 DSGVO, beträchtliche Pflichten vor, die sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzu­hal­ten haben. Diese Pflichten beinhalten präventive technische und organisatorische Maßnah­men (TOM) sowie die stetige Prüfung und Aktualisierung dieser Maßnahmen. Überschie­ßen­de Bürokratie und risikounabhängige Auflagen erschweren die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hinzu kommt, dass die Entwickler digitaler Lösungen von der DSGVO weitgehend unberührt bleiben, was zu einer (oft nicht verhältnismäßigen) Verlagerung der Belastungen zum Verantwortlichen führt.

Die mit der Umsetzung der DSGVO verbundene Bürokratie schlägt sich in verschiedenen Dokumentations-, Organisations- und Hinweispflichten nieder. Sie erhöhen Aufwand und Kosten, da auch typische, weit verbreitete Verarbeitungen personenbezogener Daten eine Kette an Pflichten auslösen.

Nehmen wir als Beispiel die Verarbeitung von Personalstammdaten in einem Unternehmen: Für eine rechtmäßige Verarbeitung ist zunächst eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO zu wählen. Diese Verpflichtung wird durch die Dokumentation nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechen­schaftspflicht), die Informationspflichten nach Art. 13-14 DSGVO und die Erfassung der Verarbeitung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO erwei­tert. Jede dieser Verpflichtungen unterliegt eigenen Modalitäten, da jedes Mal Zweck und Adressat wechseln.

Diese Anforderungen stellen für Unternehmen oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Besonders für KMU erscheinen die Herausforderungen aus der DSGVO oft überwältigend. Sie verfügen im Allgemeinen nicht über die Ressourcen und das notwendige Fachwissen, um den komplexen Vorgaben gerecht zu werden. Dies kann auch zu einem Wettbewerbs­nachteil gegenüber größeren Unternehmen führen. Es wäre daher wünschenswert, dass zukünftige Anpassungen eine differenziertere Betrachtung der Unternehmensgröße und angemessene Erleichterungen für KMU vorsehen.

Ein weiterer bedeutender Aspekt in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ist die Haftung der Hersteller digitaler Anwendungen und Lösungen. Die DSGVO legt fest, dass sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet sind. Datenschutzrecht­liche Probleme dort zu lösen, wo sie häufig entstehen, nämlich beim Hersteller, hat der EU-Gesetzgeber bei der Formulierung des Art. 25 DSGVO verabsäumt.

Die Problematik zeigt sich deutlich anhand von Art. 25 Abs. 2 DSGVO: Verantwortliche stehen vor der praktischen Herausforderung, angemessene technische und organisatorische Maß­nah­men zu implementieren, oft fehlt es aber an geeigneter Hard- bzw. Software. Diese wird von externen Herstellern bereitgestellt, die nur bestimmte Konfigurations­mög­lich­keiten zur Ver­fügung stellen. In Bezug auf diese Konfigurationen gilt selbstverständlich die Verpflich­tung aus Art. 25 Abs. 2 DSGVO, datenschutzfreundliche Optionen zu wählen. Insgesamt führt dies dennoch zum mangelhaften Schutz personenbezogener Daten, da der Verantwortliche, auch aufgrund seiner benachteiligten Ver­handlungsposition gegenüber dem Hersteller, nur über begrenzte Einflussmöglichkeiten verfügt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DSGVO seit ihrem Inkrafttreten überwiegend positive Veränderungen bewirkt hat. Dennoch verbleiben Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundene Bürokratie und die oft unverhältnismäßige Belastung der KMU. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Verordnung, klare Leitlinien und Haftungsverpflichtungen für Entwickler könnten dazu beitragen, die DSGVO effizienter und praxistauglicher zu gestalten.

EDSA-Bericht zur Rolle des Datenschutzbeauftragten

Im Laufe des vergangenen Jahres haben sich 25 Datenschutzbehörden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an einer Untersuchung zum Thema Benennung und Position des Datenschutz­beauf­trag­ten beteiligt. Mehr als 17.000 Antworten von verschie­denen Organi­sationen und Datenschutzbeauftragten sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor wurden analysiert. Der Bericht verleiht einen interessanten Einblick in Arbeit und Position von Datenschutzbeauftragten fünf Jahre nach Geltung der DSGVO.

Die geäußerten Bedenken und Herausforderungen betreffen unter anderem unzu­rei­chen­de Ressourcen oder Fachkennt­nisse der Datenschutzbeauftragten, mangelnde Unabhängig­keit, fehlende Berichtsmöglichkeiten an die Unternehmensführung oder gar das Unterlassen der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trotz gesetzlicher Verpflichtung. Dabei variieren die Ausprägung und Intensität dieser Herausforderungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Ebenfalls einen Unterschied macht es, ob der Datenschutzbeauftragte im privaten oder öffentlichen Sektor, wo vor allem die Freigabe finanzieller Ressourcen komplexer sein kann, tätig ist.

Zusätzlich enthält der Bericht Empfehlungen, die Organisationen und Datenschutzbe­auftragten bei der Bewältigung der festgestellten Herausforderungen unterstützen können.

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EuGH-Urteil zur Verhängung von Geldbußen (Deutsches Wohnen)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil (Rechtssache C-807/21) entschieden, dass Geldbußen gegen juristische Personen wie Unternehmen grundsätzlich zulässig sind. Im spezifischen Fall der „Deutsche Wohnen SE“ könnte das zuvor aufgehobene Bußgeld von über 14 Mio. EUR wieder wirksam werden.

Der Deutsche Wohnen SE wurde vorgeworfen, dass sie personenbezogene Daten von Mietern ihrer Tochterunternehmen unrechtmäßig lange gespeichert hat. Diese Daten, einschließlich sensibler Informationen wie Identitäts­nach­weise, Steuer-, Sozial- und Krankenversi­cherungs­daten, waren auch nach dem Auszug der Mieter noch einsehbar, obwohl die Aufbewahrungs­fristen abgelaufen waren. Nach einem ersten Hinweis der Aufsichtsbehörde im Jahr 2017 wurde 2019 ein Bußgeld verhängt, da die Deutsche Wohnen SE es vorsätzlich versäumte, diese Daten zu löschen.

Nach deutschem Recht (§ 30 OWiG) wurde aber argumentiert, dass eine Ordnungswürdigkeit nur von einer natürlichen Person begangen und dieser zugerechnet werden kann, nicht jedoch einer juristischen Person. Der Fall gelangte vor das Kammergericht Berlin, das dem EuGH folgende Fragen vorgelegt hat:

  1. Kann ein Bußgeldverfahren gegen ein Unternehmen durchgeführt werden, ohne dass ein Fehlverhalten einer identifizierten natürlichen Person festgestellt wird?
  2. Muss das Unternehmen den durch einen Mit­arbeiter vermittelten Verstoß schuldhaft begangen haben oder reicht ein objektiver Verstoß gegen die DSGVO aus, um das Unternehmen zu bestrafen („strict liability“)?

Der EuGH stellte fest, dass laut Art. 83 Abs. 3 iVm Art. 4 Z 7 DSGVO auch juristische Personen für Datenschutzverstöße verantwortlich sein können. Es sei nicht zwingend erforderlich, die natürliche Person zu identifizieren, die den Ver­stoß begangen hat. Jedoch betonte der EuGH, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit eine Rolle spielen müssen, um Geldbußen gemäß der DSGVO zu verhängen.

Es bleibt abzuwarten, wie das Berliner Kammer­gericht den Nachweis von Vorsatz und Fahr­lässig­keit im Fall der Deutschen Wohnen bewerten wird. Das Urteil hat potenziell weit­reichende Aus­wirkungen auf die Handhabung von Bußgeldverfahren gegen Unterneh­men und die Bewertung von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei juristischen Personen nach geltendem Recht.

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Secur-Data Praxisseminar Oktober 2023

Spannendes Update zum heimischen und internationalen Datenschutz

Die Entwicklungen im Datenschutzrecht haben sich in den vergangenen Monaten überschlagen: ein langersehnter Angemessenheitsbeschluss, Umsetzungsfristen des HSchG und etliche EU-Acts, die heimische Unternehmen vor offenen Fragen stellen.

Am 23. und 24. Oktober 2023 fand im renommierten Hilton Plaza Hotel in Wien das halbjährliche Praxisseminar der Secur-Data zum Datenschutz und zur Informationssicherheit statt. Die Veranstaltung wurde von Geschäftsführerin Mag. Judith Leschanz und dem anerkannten Branchenexperten, Professor Hans-Jürgen Pollirer, organisiert. Das zweitägige Seminar bot Fachleuten aus verschiedenen Branchen eine einzigartige Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Datenschutz und IT-Security zu informieren.

Die hochkarätige Veranstaltung präsentierte eine breite Palette von Fachvorträgen, die den gesamten Themenbereich von grundlegenden Fragen des Datenschutzrechts bis hin zu aktuellen Gesetzen und Rechtsprechungen der Europäischen Union abdeckten. Teilnehmer hatten die Möglichkeit, von praxiserprobten Beispielen und Empfehlungen zu profitieren und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Anwesenheit eines Vertreters der Datenschutzbehörde, der den Teilnehmern die jüngsten Entscheidungen der DSB näherbrachte. Dies ermöglichte den Anwesenden, einen tiefen Einblick in die neuesten Entwicklungen zu erhalten und einen Blick hinter den Kulissen zu riskieren.

Das breit gefächerte Teilnehmerfeld umfasste Vertreter aus verschiedenen Branchen, darunter beispielsweise das Bankwesen, die Gesundheitsbranche, die Industrie und den Glücksspielsektor. Ein Schwerpunkt lag unter anderem auf dem Thema Künstliche Intelligenz und den damit verbundenen Herausforderungen sowie dem Schutz vor Hackerangriffen in Zeiten der Digitalisierung. Diese Themen stießen auf reges Interesse und führten zu spannenden Diskussionen unter den Teilnehmern.

“Wir sind stolz darauf, dass unser halbjährliches Seminar ein so großer Erfolg war. Datenschutz und Informationssicherheit sind in der heutigen vernetzten Welt von entscheidender Bedeutung. Unsere Veranstaltung hat Fachleuten aus verschiedenen Branchen die Möglichkeit geboten, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren, bewährte Praktiken auszutauschen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Wir sind fest davon überzeugt, dass das Wissen, das hier vermittelt wurde, dazu beiträgt, unsere digitale Welt sicherer zu gestalten.“, so Mag. Judith Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungsgesellschaft m.b.H.

Das halbjährliche Praxisseminar zum Datenschutz und zur Informationssicherheit ist zu einem festen Termin im Kalender von Datenschutzexperten und Branchenvertretern geworden und wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erneut stattfinden.

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Internationale Datenschutz­konferenz in Prag

Experten diskutieren neue Herausforderungen

Prag, 5. Oktober 2023 – Vergangenen Donnerstag versammelten sich hochkarätige Experten aus sämtlichen europäischen Ländern in Prag zur siebten Internationalen Datenschutzkonferenz der EFDPO (European Federation of Data Protection Officers), die vom Tschechischen Datenschutzverband organisiert wurde. Die Konferenz bot eine Plattform für den Austausch von Erkenntnissen und Ideen zu den neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes. Sie zog Datenschutzexperten, Behördenvertreter, Wissenschaft und der Privatwirtschaft aus verschiedenen Ländern an und bot eine wertvolle Gelegenheit, Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen.

Als Vertreterin aus Österreich, befand sich Mag. Judith Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungsgesellschaft m.b.H., unter den Teilnehmern und brachte mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung im Datenschutzsektor die österreichische Perspektive auf die Konferenz.

Die Veranstaltung konzentrierte sich auf aktuelle Themen und Entwicklungen im Datenschutz, insbesondere auf die Herausforderungen, die sich in einer Ära der technologischen Veränderungen und der fortschreitenden Digitalisierung ergeben. Die Referenten und Teilnehmer diskutierten intensiv über Themen wie Datenschutzgesetzgebung, Compliance und ethische Aspekte des Datenschutzes.

Ein Höhepunkt der Konferenz war eine Podiumsdiskussion zum Thema “Künstliche Intelligenz und Datenschutz”. In dieser Diskussion wurden die Auswirkungen der sich rasant entwickelnden KI-Technologien auf den Datenschutz erörtert. Mag. Judith Leschanz war eine der führenden Experten in dieser Diskussion und betonte die Notwendigkeit, ethische Grundsätze und Datenschutzbestimmungen an die sich verändernde Technologie anzupassen.

“Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz stehen wir vor einer neuen Welle von Herausforderungen im Datenschutz. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir sicherstellen, dass Datenschutz und ethische Standards in dieser Ära der KI nicht vernachlässigt werden. Wir müssen die Balance zwischen Innovation und dem Schutz persönlicher Daten finden”, erklärte Mag. Leschanz.

Die Veranstaltung endete mit dem Ausblick auf eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Datenschutzsektor, um den wachsenden Herausforderungen in einer vernetzten Welt besser begegnen zu können.

Die Konferenz hat einmal mehr die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit von Anpassungen an die sich wandelnde Technologielandschaft hervorgehoben. Sie markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer globalen Datenschutzkultur, in der die Privatsphäre und die Sicherheit der Bürger in einer digitalen Welt geschützt werden.

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Privacy Ring

Datenschutzverein Privacy Ring lud zur internationalen Datenschutzfachtagung ein

Am 21. September 2023 versammelten sich Expertinnen und Experten aus der D-A-CH-LI-Region am Campus der Universität Wien, um an der bereits 10. Privacy Ring Fachtagung teilzunehmen, die vom Datenschutzverein Privacy Ring organisiert wurde. Die Tagung stand unter dem Titel „Human Privacy – Grenzen des Grundrechts im Zeitalter der K.I.“ und bot Einblicke in die ethischen Herausforderungen des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer von Künstlicher Intelligenz (K.I.) geprägten Welt.

In einer Zeit, in der Technologien wie Künstliche Intelligenz unsere Gesellschaft und unseren Alltag in nie dagewesener Weise durchdringen, sind Diskussionen über den Schutz der Privatsphäre und die ethischen Aspekte von entscheidender Bedeutung, so Mag. Judith Leschanz, Mitgründerin des Privacy Ring und Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungs Ges.m.b.H.

Nach den Vorträgen der hochkarätigen Speaker fand eine angeregte Podiumsdiskussion statt, bei der die ExpertInnen   auf Fragen des Publikums eingingen und ihre eigenen Prognosen für die Entwicklung des Datenschutzes im Einflussbereich der Künstlichen Intelligenz darlegten.
Anschließend gab es die Gelegenheit, sich bei einem lockeren Get-Together auszutauschen und neue Bekanntschaften zu knüpfen. Die nächste Privacy Ring Veranstaltung wurde für April 2024 in Luzern mit dem Titel „Datenschutz in Immersive Reality“ angekündigt.

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Veranstaltung zum Thema Human Privacy

Datenschutzverein Privacy Ring lädt ein

Der Datenschutzverein lädt am 21. September 2023 zum inzwischen 10. Pricacy Ring Wien 2023 in der Universität Wien, Spitalgasse 2, Hof 2.2 – Hörsaal A, 1090 Wien ein.

Unter dem Titel “Human Privacy – Grenzen des Grundrechts im Zeitalter der K.I.” werden spannende Vorträge zu ethischen Herausforderungen des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer von Künstlicher Intelligenz geprägten Welt gehalten.

Mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Wesen werden im Anschluss eine Podiumsdiskussion sowie ein Get-Together abgehalten.

Zu begrüßen sind:

  • Matthias Schmidl (Österreichische Datenschutzbehörde)
  • Jana Amthor (DATEV eG)
  • Peter Hense (Spirit Legal)
  • Natalie Ségur-Cabanac (Expertin f. Datenschutz und Compliance)
  • Alexander Golland (FH Aachen)
  • Prof. Ursula Sury (Universität Luzern)

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird eine frühzeitige Registrierung über das Anmeldeformular empfohlen.

Ein Livestream des Events wird unter folgendem Link abrufbar sein!

Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseite, auf Twitter/X  oder bei Linkedin.

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Datenschutz-Seminar Herbst 2023

Save the Date: 23. und 24. Oktober 2023 !

Das Jahr 2023 bringt weiterhin spannende Neuerungen und Entwicklungen für den heimischen und internationalen Datenschutz: Der langersehnte Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission steht und wirft neue Fragen zur Notwendigkeit von Standardvertragsklauseln auf. Weiters gibt es wesentliche Entwicklungen zu den EU-Acts, so wurde der AI-Act bereits vom Europäischen Parlament verabschiedet. Außerdem sollten bis zum Oktober bereits die ersten Unternehmen die Umsetzung der geforderten Whistleblowing-Meldekanäle vollbracht haben und wir können hoffentlich auf Best Practices blicken.

Lassen Sie sich also im bewährt kleinen Kreis von unseren Top-Expertinnen und -Experten über alle wichtigen Neuerungen in Angelegenheiten der Informationssicherheit und Datenschutzpraxis informieren. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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Privacy Ring Hannover lud zu Fachtagung

Im Normendschungel der EU – Wie gelingt Datenschutz im Unternehmen?

Mit am Panel: Secur-Data-Geschäftsführerin Judith Leschanz

Wien/Hannover 01.06.2023  Eine spannende Podiumsdiskussion rund um die neuen EU-Acts wie den Digital Data Act oder den Digital Markets Act bildete vergangenen Freitag einen der Höhepunkte der internationalen Datenschutzfachtagung des Privacy Rings im Königlichen Pferdestall, dem Kommunikationszentrum der Leibniz Universität Hannover. Am Panel diskutierten die Speaker über die Voraussetzungen für gelungenes Datenschutzmanagement angesichts komplexer neuer EU-Gesetze.

5 Jahre DSGVO – Die ersten fünf Jahre Verein der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei CPDP-Veranstaltung in Brüssel

Nur einen Tag davor, nämlich am 25. Mai, dem fünften Geburtstag der DSGVO, diskutierte der Verein der betrieblichen Datenschutzbeauftragten (www.privacyofficers.at) beim CPDP (Computer, Privacy & Data Protection)-Kongress in Brüssel über die Rolle der DPOs vor dem Hintergrund der neuen EU-Regulative. Am Panel neben Privacy Officers-Vorstandsvorsitzender Judith Leschanz auch Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Verbesserungsbedarf sieht Leschanz bei den weiterhin fehlenden Ausbildungsstandards für DSBA. Große Unterschiede in der fachlichen Expertise seien die Folge. Unternehmensseitig sahen die Diskutanten die kritischen Erfolgsfaktoren in der frühen Einbindung des DSBA nicht nur im Prozessmanagement, sondern bereits in der Entwicklungsphase künftiger Produkte. Das „Zauberwort“ heißt einmal mehr Interdisziplinarität; wechselseitiges Know-how von IT, Datenschutz, Legal und Technik sei ein Must. „Datenschutz boomt“, war sich das Podium einig.

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DPO Open Talks

Wie beeinflussen die neuen EU Digital Acts die Rolle des Data Privacy Officers (DPOs)?

Lissabon, 27.04.2023   Thematisierte schon das internationale Data Symposium in Venedig die wachsenden Aufgaben für Datenschutzbeauftragte im Lichte der neuen EU Digital Acts, so widmete sich auch die heutige Ausgabe der DPO Open Talks den neuen EU-Regulativen und ihren Auswirkungen auf die verschiedenen datenschutzrechtlichen Rolleninhaber.

Bei der von Moderatorin Judith Leschanz, Geschäftsführerin der Secur-Data Betriebsberatungs-Gesellschaft m.b.H. und Vorstandsvorsitzende des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter, geleiteten Veranstaltung diskutierten Christoph Bausewein von der German Association for Data Protection and Data Security (BvD), František Nonnemann vom Tschechischen Datenschutzverband sowie sein griechischer Kollege Spiros Tassis über die Möglichkeiten und Wege, die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten an die neuen europarechtlichen Regulierungen anzupassen. Ziel war es, einen Überblick über unterschiedliche datenschutzrechtliche Positionierungen einzelner EU-Mitgliedstaaten zu geben.

Die Veranstaltungsreihe wird organisiert von der European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) gemeinsam mit der portugiesischen Vereinigung der Datenschutzbeauftragten (APDPO).

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Privacy Symposium Venedig

Hochkarätiges Datenschutztreffen in Venedig

Mit am Panel: Secur-Data-Geschäftsführerin Judith Leschanz


Venedig, 24.04.2023   Bei der gemeinsam vom Europarat, der Ca’ Foscari Unversity of Venice und der italienischen Aufsichtsbehörde Garante per la protezione dei dati personali (GPDP) in diesem Frühjahr zum zweiten Mal in Venedig veranstalteten internationalen Datenschutz­konferenz war auch Österreich prominent vertreten: Judith Leschanz, Geschäftsführerin von Secur-Data und Vorstandsvorsitzende des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter, referierte über neue Herausforderungen für Data Privacy Officers (DPOs).

„Datenschutzkonforme Kommunikation wird rechtlich und technisch anspruchsvoller, insbesondere infolge neuer EU-Datenschutz-Acts und digitaler disruptiver Technologien“, verweist Leschanz auf die zunehmende Komplexität des rechtlichen Regelwerks. „Insbesondere die Rolle und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden dadurch erweitert und aufgewertet“, so die engagierte Managerin weiter.


Die fünftägige hochkarätige Konferenz hatte über 200 Expert*innen aus allen Bereichen des Datenschutzes zum fachlichen Dialog und Wissensaustausch in der Lagunenstadt geladen. „Auch für uns war die Konferenz ein wichtiger Input, um unser Leistungsspektrum an die neuen Regulative anzupassen“, so Leschanz abschließend.